Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand einer Beratung ist ein vom Auftraggeber geäußertes Anliegen oder das Beratungsanliegen wird gemeinsam durch den Auftraggeber und Auftragnehmer definiert.
- Das Coaching ist kein Ersatz für eine Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. In Rahmen einer Beratung erfolgt weder eine Diagnose noch eine Behandlung, eine Therapie oder ein Heilungsversprechen. Der Auftragnehmer grenzt sich von der Rolle der Mediziner und Therapeuten ausdrücklich ab.
- Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber als Prozessbegleiter zur Verfügung steht. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
- Die Beratungsleistung sowie Kosten für Veranstaltungen werden als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet und sind von der Umsatzsteuer befreit. Alle Leistungen sind Privatleistungen. Eine Krankenkassenabrechnung ist nicht möglich.
- Der Auftraggeber wurde über die Kosten inkl. anfallender Fahrkosten informiert und akzeptiert diese.
- Es werden nur Fahrten im Raum Schweinfurt / Würzburg getätigt. Die Fahrtkosten werden ab folgender Adresse veranschlagt:
Barthstr. 36, 97520 Röthlein. Bei Online-Coachings entfallen die Fahrtkosten. - Eine Rechnung über die Kosten wird vom Auftragnehmer ausgestellt. Diese ist – sofern nicht anders genannt – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber per Banküberweisung zu begleichen. Eine Bezahlung in Bar oder über PayPal kann nach Absprache erfolgen.
- Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratung ist in den Kosten enthalten. Bei einer Referententätigkeit wird die Zeit für Vor- und Nachbereitung extra berechnet.
- Wenn die Beratung bzw. Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfindet, entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrten des Auftragnehmers. Diese Kosten betragen je Strecke EUR 0,40/km ab einer Entfernung über 20km vom Dienstort in Punkt 6 beschrieben.
- Die einzelnen Termine für Beratungsgespräche werden individuell im Voraus zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart und sind beidseitig verbindlich. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Auftragnehmer so früh wie möglich mitzuteilen.
- Sofern der Auftragnehmer einen Beratungstermin nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
- Wird ein abgestimmter Termin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, schuldet er dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar in Höhe von 100%. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 24 Stunden vorher eine Absage seitens dem Auftraggebers erfolgte.
- Die erworbenen Coachingtermine müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsunterzeichnung wahrgenommen werden, nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch darauf.
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich. Daraus resultierend ist die Veranstaltungsgebühr nach Eingang einer Anmeldebestätigung seitens des Veranstaltungsleiters zu begleichen. Die Gebühr hat vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Veranstaltungsleiters einzugehen. Im Einzelfall kann eine Barzahlung vor Ort vereinbart werden.
- Ist die Veranstaltungsgebühr auf dem Konto des Veranstaltungsleiters nicht eingegangen und kann auch eine Barzahlung vor Ort nicht durchgeführt werden, behält sich der Veranstaltungsleiter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung fallen folgende Stornierungsgebühren an: weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Stornierungsgebühr, weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornierungsgebühr, keine Erstattung
- Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit genannt werden. Bricht ein Teilnehmer die Veranstaltung ab, werden die Veranstaltungsgebühren nicht erstattet.
- Der Veranstaltungsleiter behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr werden in diesem Fall in vollem Umfang erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veranstaltungsleiter aus unvorhersehbaren Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) kurzfristig absagen muss.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht beginnt bereits bei dem Erstkontakt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Auftraggeber hierzu vorab schriftlich das Einverständnis erklärt hat. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter.
- Der Auftragnehmer dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungsgespräche.
- Ebenso speichert der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.
- Die Anweisungen und Ratschläge des Auftragnehmers sind immer als Vorschläge zu verstehen, die der Auftraggeber aus freiem Willen folgen kann und nur soweit, wie er es selbst verantworten kann. Für jedes Risiko, dass der Auftraggeber eingeht, haftet der Auftraggeber allein. Sollte der Auftraggeber sich, anderen Personen oder Gegenständen Schäden zufügen, gleich welcher Form, ist der Auftraggeber für diese Schäden verantwortlich und stellen den Auftragnehmer und sein Unternehmen von allen Haftungsansprüchen frei.
- Der Auftraggeber erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungsgespräches als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
- Ein Coachingvertrag wird vom Auftragnehmer gestellt und regelt alle relevanten Dinge. Änderungen im Vertrag sind vor dem Coaching zu regeln und schriftlich festzulegen. Nach Vertragsunterzeichnung sind Änderungen nur noch schriftlich und mit Zustimmung beider Parteien möglich.
- Der Kunde erklärt sich bei Auftragserteilung mit den oben genannten Punkten einverstanden.
- Copyright/Urheberrecht: Alle hier gezeigten Bilder unterliegen deutschem Urheberrecht. Jegliche Unerlaubte Kopie, Speicherung, Verbreitung oder Bearbeitung ist nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Erlaubnis. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Das Unternehmen kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Der Auftraggeber willigt ein, über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur per Veröffentlichung über die Homepage www.familiencoach-roeder.de informiert zu werden.